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   BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 148/95   

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https://dejure.org/1996,5770
BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 148/95 (https://dejure.org/1996,5770)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.1996 - 2Z BR 148/95 (https://dejure.org/1996,5770)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 1996 - 2Z BR 148/95 (https://dejure.org/1996,5770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1
    Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung, in der Sondernutzungsrechte eingeräumt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 148/95
    Bei der Auslegung einer Grundbucheintragung dürfen Umstände, die außerhalb des Eintragungsvermerks und der dort zulässigerweise in Bezug genommenen Urkunden (§ 874 BGB , § 7 Abs. 3 WEG ) liegen, nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH WuM 1995, 614 f., BayObLG WE 1991, 291).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 148/95
    Die vom Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 86, 41, 46 herangezogenen Grundsätze der Testamentsauslegung sind nicht einschlägig.
  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten

    c) Was der Antragsgegnerin in Ausübung ihres Sondernutzungsrechts gestattet ist, ist durch Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Bestimmung des § 22 GO zu ermitteln, zu der der Senat selbständig befugt ist (BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1996, 362).

    Hierbei kommt es unter Anwendung der für Grundbucheintragungen maßgebenden Grundsätze auf den Sinn und Zweck der Regelung an, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BayObLG WuM 1996, 362 und NotBZ 2005, 263; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 8 Rn. 26 m.w.N.).

  • OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02

    Wohnungseigentum-Recht; Auslegung der Teilungserklärung durch das

    Zur Auslegung der Teilungserklärung in vollem Umfange ist der Senat selbstständig befugt (BGHZ 121, 236; BayObLG, WuM 1996, 362; Staudinger/Wenzel, § 45 WEG Rdn. 40).
  • OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 10/06

    Einbau einer Heizungsanlage durch Sondereigentümer - Anschluss an Fernwärmenetz

    Der Senat ist zur Auslegung der Teilungserklärung in vollem Umfange selbstständig befugt (BGHZ 121, 236; BayObLG, WuM 1996, 362; Staudinger/Wenzel, 13. Bearbeitung 2005, § 45 Rdnr. 40).
  • BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 74/98

    Bestimmung des Stimmrechts für die Beschlussfassung durch die als Inhalt des

    Bei der Auslegung einer Grundbucheintragung dürfen Umstände, die außerhalb des Eintragungsvermerks und der zulässigerweise in Bezug genommenen Urkunden (§ 874 BGB , § 7 Abs. 3 WEG ) liegen, nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGHZ 130, 159/166; BayObLG WuM 1996, 362 und st.Rspr.).
  • LG Krefeld, 10.02.1998 - 6 T 39/98

    Löschung der Grundpfandrechte bei Erwerb des Grundstückes durch

    Bei der Auslegung einer Grundbucheintragung dürfen Umstände, die außerhalb des Eintragungsvermerks und der zulässigerweise in Bezug genommenen Urkunden ( § 874 BGB , § 7 Abs. 3 WEG ) liegen, nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGHZ 130, 159, 166 = DNotZ 1996, 289 ; BayObLG WuM 1996, 362 und st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 15.01.2009 - 31-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung in einer

    Zur selbständigen Auslegung der Vorschriften der Teilungserklärung war das Oberlandesgericht als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Auffassung der Vorinstanz im Rahmen des § 27 Abs. 1 Satz 1 FGG befugt (BGH vom 29.1.1993 = NJW 1993, 1329/1330; BayObLG vom 28.3.1996 = WuM 1996, 362; OLG Köln vom 30.9.2005 = FGPrax 2006, 12).
  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 57/96

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Ebensowenig ist es für die Auslegung der Gemeinschaftsordnung maßgebend, wie deren Bestimmungen von den Wohnungseigentümern bisher gehandhabt worden sind (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. BayObLG WuM 1996, 362 ).
  • BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 67/96

    Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts

    Bei der Auslegung der Teilungserklärung ist der Senat dabei nicht auf eine Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Auslegung auf Rechtsfehler beschränkt; vielmehr kann der Senat die Teilungserklärung selbst auslegen (allg. Meinung; BGHZ 130, 159, 166; BayObLG WuM 1996, 362 m.w.N.).
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